Thailand heißt ausländische Käufer willkommen, doch die Regeln unterscheiden sich stark zwischen Eigentumswohnungen, Grundstücken und Villen. Den rechtlichen Rahmen vor dem Kauf zu verstehen, schützt Ihre Investition und vermeidet teure Fehler. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Wege zum Eigentum zusammen.
Können Ausländer in Thailand Immobilien besitzen?
Ja — Ausländer können Eigentumswohnungen auf ihren eigenen Namen vollständig (Freehold) besitzen, vorbehaltlich einer gebäudeweiten Quote. Grundstücke dürfen Ausländer nicht direkt besitzen, sie können jedoch langfristige Leasehold-Rechte halten, das Gebäude auf gepachtetem Land besitzen oder in begrenzten Fällen das Eigentum über eine thailändische Gesellschaft strukturieren. Jeder Weg birgt unterschiedliche Risiken und Sicherheiten.
Wie funktioniert Wohnungseigentum (die 49-%-Regel)?
Nach dem Condominium Act dürfen Ausländer zusammen bis zu 49 % der gesamten verkaufbaren Fläche eines Wohngebäudes besitzen; die übrigen 51 % müssen in thailändischem Eigentum stehen. Eine Einheit innerhalb der ausländischen Quote kann auf den eigenen Namen als Freehold gekauft und an einen anderen Ausländer weiterverkauft werden. Lassen Sie sich vor einer Anzahlung stets schriftlich bestätigen, dass die konkrete Einheit innerhalb der verfügbaren Ausländerquote liegt.
Was ist Leasehold und wie lange läuft es?
Leasehold ist der häufigste Weg für Ausländer beim Kauf von Villen oder grundstücksgebundenen Immobilien. Ein eingetragener Pachtvertrag läuft bis zu 30 Jahre und ist üblicherweise mit vertraglichen Verlängerungsoptionen ausgestattet. Pachtverträge über drei Jahre müssen beim Land Department eingetragen werden, um über die volle Laufzeit durchsetzbar zu sein. Verlängerungsoptionen sind vertraglich und nicht gesetzlich garantiert, daher ist die Formulierung des Vertrags entscheidend.
Kann ich Land über eine thailändische Gesellschaft kaufen?
Manche Käufer erwerben Land über eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der sie eine Minderheitsbeteiligung halten. Das ist nur dann legal, wenn die Gesellschaft ein echtes operatives Unternehmen ist — eine Gesellschaft rein als Strohmann zur Umgehung des Verbots ausländischen Landbesitzes zu nutzen, ist illegal und kann zum Zwangsverkauf führen. Holen Sie vor einer solchen Struktur unabhängigen Rechtsrat ein.
Was sollte ich vor einem Off-Plan-Kauf prüfen?
Prüfen Sie bei Off-Plan-Käufen die Erfolgsbilanz des Bauträgers, bestätigen Sie Grundbuchtitel und Baugenehmigungen und stellen Sie sicher, dass die Ausländerquote (bei Eigentumswohnungen) für Ihre Einheit reserviert ist. Bestehen Sie auf einem klaren, an Baufortschritte gekoppelten Zahlungsplan und lassen Sie den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung von einem in Thailand zugelassenen Anwalt prüfen.
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